Für Lehrkräfte und Schulleitungen
An der Schule
Wer Schülernamen in eine App tippt, sollte vorher wissen, wohin sie gehen. Diese Seite beantwortet das so genau, dass Sie damit zu Ihrer Schulleitung gehen können.
Die kurze Fassung: Kalamo hat keinen eigenen Server. Was Sie ins Buch schreiben, bleibt auf Ihrem iPad und — wenn Sie das einschalten — in Ihrer eigenen iCloud. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Anmeldung, keine Werbung, kein Tracking und keine Weitergabe an Dritte. Der Anbieter kann Ihre Einträge weder sehen noch auswerten.
Was Kalamo technisch tut
Die App baut genau zwei Verbindungen nach außen auf — beide nur, wenn Sie es wollen:
- Ferientermine
- Einmaliger Abruf bei der OpenHolidays-Datenbank, einem offenen Datenprojekt mit Server in Deutschland. Übertragen werden nur Land, Bundesland und Zeitraum — keine Nutzerdaten. Danach liegen die Termine auf dem Gerät.
- iCloud-Abgleich
- Nur wenn Sie ihn einschalten. Die Daten gehen in Ihren eigenen iCloud-Speicher bei Apple, nicht an den Anbieter. Ohne iCloud bleibt alles auf dem iPad.
Alles andere passiert auf dem Gerät: Die Handschrifterkennung läuft lokal über das Vision-Framework von Apple, PDF-Dateien entstehen lokal, die Suche durchsucht lokal. Es sind keine fremden Programmbibliotheken eingebunden — kein Firebase, kein Analytics, kein Crash-Dienst.
Warum das die Frage nicht vollständig beantwortet
Hier wird es unbequem, aber ehrlich: Dass eine App datensparsam ist, heißt nicht automatisch, dass Sie damit dienstlich Schülerdaten verarbeiten dürfen. Diese Frage entscheidet nicht der Anbieter, sondern das Schulrecht Ihres Bundeslandes.
Der Grund: Für die Verarbeitung von Schülerdaten ist in der Regel die Schule die verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO — nicht Sie persönlich und erst recht nicht der Anbieter einer App. Und mehrere Bundesländer regeln ausdrücklich, unter welchen Bedingungen Lehrkräfte private Endgeräte dienstlich nutzen dürfen. Die Bandbreite reicht von „grundsätzlich erlaubt mit Auflagen" bis „nur auf Dienstgeräten".
Was Sie konkret klären sollten
- Darf ich ein privates iPad dienstlich nutzen? Manche Länder verlangen dafür eine Genehmigung der Schulleitung oder eine Dienstvereinbarung.
- Welche Daten darf ich darauf führen? Namen und Noten werden oft anders behandelt als Gesundheitsangaben oder Gesprächsprotokolle.
- Ist iCloud zulässig? Einige Länder sehen Cloud-Speicherung personenbezogener Schülerdaten kritisch. Kalamo funktioniert vollständig ohne iCloud — Sie können den Abgleich einfach ausgeschaltet lassen.
- Wie ist das Gerät gesichert? Code oder Face ID sind meist Mindestvoraussetzung, oft auch Geräteverschlüsselung — die bei aktuellen iPads standardmäßig aktiv ist.
Ansprechpartner sind Ihre Schulleitung und die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte Ihrer Schule. Die Kultusministerien der Länder veröffentlichen dazu Handreichungen.
Was Kalamo dafür mitbringt
- Betrieb ganz ohne Cloud — iCloud lässt sich abschalten, die App funktioniert vollständig lokal weiter.
- Keine Datenerhebung durch den Anbieter — im App Store deklariert als „Daten werden nicht erhoben".
- PDF-Export — Sie können jederzeit alles aus der App herausholen, etwa für die Schülerakte oder zur Übergabe.
- Gesprächsprotokolle als vertraulich gekennzeichnet — die Seiten benennen selbst, worum es sich handelt.
- Keine Konten, keine Anmeldung — es gibt nichts, was gehackt oder weitergegeben werden könnte, weil es keine Nutzerverwaltung gibt.
Zwei Dinge, an die man selten denkt
Das Widget
Kalamo bietet ein Widget für den Home-Bildschirm, das den Stundenplan und bis zu drei To-Dos des Tages anzeigt — im Klartext, ohne Entsperren. Ein Eintrag wie „Elterngespräch Familie Müller" wäre damit für jeden lesbar, der auf das Gerät schaut. Formulieren Sie To-Dos ohne Namen, oder nutzen Sie das Widget nicht.
Geteilte PDF-Dateien
Sobald Sie eine Seite als PDF exportieren und weitergeben, liegt sie nicht mehr in der Hand der App. Wohin sie geht — Mail, Drucker, ein Cloud-Dienst —, entscheiden Sie im Teilen-Dialog. Bei Gesprächsprotokollen und Beobachtungen lohnt der zweite Blick auf den Empfänger.
Für die Schulleitung
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Diese Seite ist eine technische Auskunft und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Bundeslandes und Ihrer Schule.